Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Am 7. März, gegen 15:45 Uhr klingelten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Leipzig bei einer 44-jährigen Deutschen in Eilenburg. Sie wurden sowohl mit einem Vollstreckungshaftbefehl als auch mit einem Sitzungshaftbefehl gesucht. Das Amtsgericht Stadtroda hatte sie zu einem Tag Erzwingungshaft bzw. zu einer Geldbuße von 35 EUR verurteilt.
Die Haftstrafe konnte die 44-Jähre vorerst abwehren, da Sie die 76,50EUR, inklusive Verfahrenskosten bezahlte. Da die Frau jedoch nicht zur Hauptverhandlung im Rahmen einer Anklage wegen Erschleichens von Leistungen in mehreren Fällen erschien, ordnete das Amtsgericht Eilenburg im Dezember letzten Jahres Sitzungshaft gegen sie an. (Redaktionelle Anmerkung: Die Anordnung der sogenannten „Sitzungshaft” dient der Sicherung der Weiterführung und Beendigung eines begonnenen Strafverfahrens. Der oder die Angeklagte muss bis zum nächsten Verhandlungstermin in der JVA bleiben )
Die Frau wurde nach Vorführung beim Bereitschaftsrichter in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht.
(Quelle: Presseinfo der Bundespolizeiinspektion Leipzig vom 8. März 2023)