Eine der letzten Entscheidungen der Stadtratssitzung am 20. Juni war der Erlass einer Benutzungsordnung für städtische Parkanlagen, Grünflächen und Plätze. Diese mit zahlreichen Verboten gespickte Satzung soll dazu dienen, Vandalismus und Sachbeschädigungen im gesamten Stadtgebiet einzudämmen. Seit 1. Juli ist die Verordnung nun in Kraft - bekannt ist sie aber offenbar bislang den Wenigsten. Was auch an der Art der Bekanntmachung liegen könnte.
Die Stadt Taucha hat Probleme mit Vandalismus und Sachbeschädigungen. Erst jüngst wurde die Bastei im Park erneut beschmiert. Ebenso hätten im gesamten Stadtgebiet Graffiti und andere Beschmierungen sowie Aufkleber stark zugenommen, begleitet von einem gestiegenen Müllaufkommen, informierte Ordnungsamtsleiter Jens Rühling in der Stadtratssitzung. Den Zustand könne die Stadt nicht länger dulden, denn die eigenen Anlagen müssten geschützt werden, betonte er.
Darum wurde eine Benutzungsordnung für öffentliche Plätze und Flächen erlassen, die in weiten Teilen jener Ordnungssatzung gleicht, die bereits für die Jugendfläche an der Festwiese und die Festwiese selbst erlassen wurde.
Konkret gilt die Satzung für diese Flächen:
Unter anderem ist es auf den genannten Flächen und Plätzen verboten, zu zelten und zu nächtigen, zu grillen und offene Feuer zu entfachen oder die Flächen mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren. Auch der dauerhafte Aufenthalt unter Genuss von Alkohol oder anderen Drogen sowie das Mitführen von Gefäßen aus Glas und Keramik und die Verrichtung der Notdurft sind untersagt. Ebenfalls soll ein Leinenzwang für Hunde dabei helfen, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Generell soll mit dieser Benutzungsordnung sichergestellt werden, dass die Allgemeinheit „nicht in unzumutbarer Weise gefährdet, belästigt oder gestört” wird, heißt es darin.
Bekannt gemacht hat die Stadtverwaltung Taucha diese Benutzungsordnung zum einen im Stadtanzeiger vom Juli. Zum anderen kleben seit kurzem auf Brücken, Bänken und anderen öffentlichen Anlagen innerhalb der betroffenen Flächen QR-Codes. Wer sich die Arbeit macht und diesen mit dem Smartphone scannt, gelangt auf die Website der Stadt Taucha und zu eben jenem PDF mit der Benutzungsordnung. Wie viele Abrufe es bislang gab, war nicht zu erfahren. Es dürften jedoch nicht allzu viele sein - die Nutzung von QR-Codes in Deutschland ist ohnehin eher als dürftig zu bezeichnen .
Indizen dafür, dass die neue Benutzungsordnung noch nicht bei den Bürgern angekommen ist, finden sich in vielerlei Art. Etwa rund um den Schöppenteich. Hier trainierte kürzlich eine Sportgruppe, deren Teilnehmer nicht nur teilweise mit dem Motorroller in den Park fuhren, sondern die auch noch Wasserflaschen aus Glas bei sich hatten. Und der Drill-Instruktor spielte laute Musik über eine Bluetooth-Box ab. Durchaus möglich, dass sich davon so mancher „in unzumutbarer Weise gestört” gefühlt hat. Auch ein Blick in die Mülleimer verrät: Das Glas- und Grillverbot kam noch nicht an. Wenn es der Müll denn überhaupt immer in die Mülleimer schaffen würde...
Jens Rühling vom Ordnungsamt ist sich bewusst, dass die Satzung und die QR-Codes nur ein „Handlungswerkzeug” sind, wie er in der Stadtratssitzung sagte. „Damit verhindern wir nicht alle Dinge. Aber wir rufen alle Bürger auf, mit offenen Augen durch die Stadt zu laufen. Alleine bekommen wir das nicht hin”, meinte er.
Vielleicht ist es auch gar nicht nötig, ständig nur Verbote auszusprechen oder sich gar untereinander zu erziehen oder zu „verpetzen”. Vielleicht sollten wir nur alle wieder mehr schätzen lernen, was wir hier mitten in einer wachsenden Stadt haben: Grüne Oasen, in die wir uns zurückziehen können. Spielplätze, die noch nicht immer dem neuesten Stand entsprechen, aber unseren Kindern dennoch nützen. Grünflächen, die zum Ausruhen einladen. All das ist es doch wert, eben diese Flächen zu schützen, die Anwohner zu respektieren und nach Beendigung seiner Aktivitäten einfach seinen Müll vollständig wieder mitzunehmen. Dann könnten Bänke, Brücken und Pfeiler auch frei von QR-Codes sein.