„Wir haben es geschafft, den Inzidenzwert wieder unter Hundert zu drücken. Nun müssen wir auch dafür sorgen, dass Schulen und Kitas nicht zu Hotspots werden. So haben wir es als kommunale Landkreis-Familie der sächsischen Staatsregierung versprochen. Darum hat sie uns vertraut und die Einrichtungen nicht schließen lassen,” sagt der Landrat.
Die Allgemeinverfügung legt fest, dass die Betreuung in Kindertagesstätten und Horten nur in geschlossenen Gruppen mit einer festen Bezugsperson zulässig ist. Die maximale Gruppengröße richtet sich nach dem gesetzlichen Personalschlüssel für Kindertageseinrichtungen (§ 12, Abs.2). In den Horten müssen die Gruppen zudem der Klassenzusammensetzung der jeweiligen Grundschule entsprechen. Lassen sich die Bedingungen nicht erfüllen, kann das Landratsamt auf Antrag im Einzelfall auch Abweichungen zulassen. Bis zur Genehmigung des Antrags muss die Einrichtung aber geschlossen bleiben.
Landrat Emanuel: „Die besten Hygienekonzepte nützen nichts, wenn sich am Morgen getrennte Grundschulklassen am Nachmittag im Hort bunt mischen. Kommt es dann zu einem Corona-Fall, sind viel mehr Menschen betroffen, nehmen allein die Quarantäne-Anordnungen sofort Ausmaße an. Das ist nicht verantwortbar und wird jetzt mit der Allgemeinverfügung unterbunden.”