So gilt die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes unter anderem in Geschäften und Märkten oder auch bei Großveranstaltungen außerhalb des eigenen Platzes. Eine Übersicht zur Maskenpflicht stellt der Freistaat Sachsen auf seiner Website bereit . (PDF-Datei)
Zudem greifen wieder weitere Kontaktbeschränkungen. Bei Einschränkungen im Bereich von Familien- bzw. Vereinsfeiern, Eheschließungen oder auch Beerdigungen werden Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.
In Kulturstätten wie Museen, Kinos, Konzerthäusern oder Theatern sowie bei Sportveranstaltungen gilt Testpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Eine Kontakterfassung wird zum Beispiel in Innenbereichen der Gastronomie wieder erforderlich. Einen Überblick über die Regelungen der aktuell noch bis 25. August 2021 geltenden Sächsischen Corona-Schutzverordnung ist hier als PDF zusammengestellt .
Angesichts der bundesweit steigenden Infektionszahlen verweist die Landkreisverwaltung auf die zahlreichen problemlos nutzbaren Impfmöglichkeiten in den Impfzentren, aber auch in zahlreichen Arztpraxen sowie bei mobilen Impfangeboten.