Update: In einer früheren Version war noch die Rede davon, dass auch Parks gesperrt werden. Diese Aussage zog Stadtsprecher Nico Graubmann mittlerweile zurück.
Der Landkreis Nordsachsen ist mit 30 Gemeinden und rund 200.000 Einwohnern sowie 2020 Quadratkilometern der viertgrößte Landkreis Sachsens. Ein riesiges Gebiet, das das Landratsamt in Torgau zu kontrollieren hat. Und wie es scheint, hat Torgau im Augenblick die Kontrolle verloren – oder zumindest das Augenmaß. Nach dem jüngsten Orkantief „Friederike” am Donnerstag vergangener Woche sperrt es per Allgemeinverfügung ab sofort alle Wälder und Parks in Landkreis. Und kündigt drastische Strafen von bis zu 2500 Euro, in besonders schweren Fällen auch bis zu 10.000 Euro an.
„Allgemeinverfügung zur Sperrung des Waldes auf Grund extremer Gefahren durch Windwurf und -bruch“ heißt es in der Überschrift der Mitteilung , die heute auch durch die Stadt Taucha an die Medienvertreter weitergeleitet wurde. Als untere Forstbehörde setze das Landratsamt hier das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen durch. „In allen Gemarkungen aller Städte und Gemeinden ist das Betreten des Waldes sowie sämtlicher Waldflächen auf Grund des erfolgten Windwurfes und Windbruches und der daraus resultierenden extremen Gefahr herabstürzender gebrochener Baumkronen, entwurzelter, angeschobener und hängender Bäume für jedermann untersagt“, heißt es weiter.
Natürlich: Hier geht es um die Sicherheit der Bürger – vor allem auch wegen möglicher Versicherungsgründe. Fällt jemandem ein Ast auf den Kopf, könnte er womöglich den Freistaat oder Landkreis verklagen. Darum sagt der Landkreis also lieber: „Hier ist gesperrt, bitte gehen Sie außen rum.“ Gleichzeitig werden aber auch drastische Strafen angekündigt: „Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen Ziffer 2 dieser Allgemeinverfügung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 52 Abs. 3 SächsWaldG dar und kann gemäß § 52 Abs. 5 SächsWaldG i.V.m. dem Ordnungswidrigkeitsgesetz mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.“
Wer also den Heimweg
durch den Park abkürzen, mit dem Hund Gassi gehen oder einfach nur mit den Kindern spazieren will, riskiert ab sofort und auf nicht definierte Zeit ein Ordnungsgeld. Gleichwohl gibt Sprecher Nico Graubmann auch zu, dass es gar nicht möglich sei, ein generelles Verbot durchzusetzen. So würden die Zugänge zu Wäldern wie der „Hölle” oder dem Staditzwald auch nicht gesperrt – das sei schon aus logistischen Gründen nicht zu schaffen. So kann also jeder durch die Wälder spazieren, über Wiesen und unter Bäumen hindurch laufen – und auf diese Weise ungeahnt eine Geldbuße riskieren, weil er gar nicht weiß, dass der Weg gesperrt ist. Und weil es wohl auch gar nicht nötig wäre. Ein Schritt, der wohl von vielen Bürgern nicht nachzuvollziehen ist – und dem sich die Stadt Taucha nicht verwehren kann, weil der Landkreis die übergeordnete Behörde ist. Bürgernähe im Jahr 2018, made in Torgau. Achtung, Gefahr!