Das Jahr neigt sich dem Ende - die Stadträte müssen zwischen Weihnachten und Silvester aber noch mal ran: Unter anderem soll die Gründung einer dritten Grundschule beschlossen werden. Vorgesehen ist ein Interims-Bau gegenüber den Wyn-Passagen.
Taucha wächst, das ist bekannt. Mit dem Zuzug von Familien und auch dem Wachsen von bereits hier lebenden Familien gibt es nicht nur Bedarf an Kita-Plätzen. Auch der Platz in den Schulen wird knapp, was mit dem Ausbau der Regenbogenschule einigermaßen aufgefangen werden konnte. Allerdings wird Taucha laut der 7. Regionalisierten Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes ab dem Schuljahr 2022/23 ein Interimsgebäude benötigen. Auch der Schulnetzplan des Landkreises Nordsachsen, der Ende November vom Kultusministerium genehmigt wurde, sagt aus, dass Taucha ab dem Schuljahr 2025/26 eine dritte Grundschule benötigt, die bereits zuvor als Interim gegründet werden kann. Begründet wird dies mit den bereits wohnhaften starken Geburtsjahrgängen und den stark steigenden Schülerzahlen in den nächsten zehn Jahren.
Bereits länger bekannt ist, dass auf den Friedrich-Ebert-Wiesen ein neuer Schulcampus entstehen soll mit Grundschule und Turnhalle. Die Kosten dafür belaufen sich auf 13 bis 16 Millionen Euro. Eine Investition, die die Stadt Taucha nicht allein stemmen kann. Also sind Fördermittel nötig. Die Stadtverwaltung hofft, dass diese bis 2022 bewilligt werden. Erst dann könne mit den Planungen begonnen werden, die rund ein Jahr dauern. Der Bau werde dann nochmals zwei Jahre in Anspruch nehmen. Bis dahin reichen die vorhandenen Klassen an der Grundschule Am Park und der Regenbogenschule aber nicht aus: Bereits jetzt ist die Regenbogenschule 5-zügig. Im Schuljahr 2021/22 soll sie gar sechszügig werden, bevor dann im Schuljahr 2022/23 die Lage mit der dritten Grundschule als Interims-Bau ein wenig entspannt wird. Dann soll die Regenbogenschule in die Vierzügigkeit, die dritte Grundschule zunächst einzügig gestaltet werden. Im Folgejahr könnte die dritte Grundschule dann zweizügig werden, im Schuljahr 2024/25 wieder einzügig. Klassenstärke jeweils: 25 Schüler. Diese Zahlen präsentierte Andreas Windhövel, Fachbereichsleiter Innere Verwaltung bei der Stadtratssitzung am 28. Dezember.
Ursprünglich war angedacht, den Interimsbau der neuen Grundschule an der Klebendorfer Straße zu errichten. Die Stadtverwaltung und die Kirchgemeinde als Eigentümer der Fläche kamen aber mit dem Kaufpreis nicht überein. Darum wurden weitere Flächen gesucht. An der Dewitzer Straße 54 wurde man fündig. Bislang ist das Gelände gegenüber der Einfahrt zu den Wyn-Passagen noch ein Feld. Eigentümer ist die städtische Gesellschaft GBV. Direkt davor befindet sich die Bushaltestelle „An der Schäferei”. Weiterer Vorteil: Über das Gelände müsste laut Bürgermeister Tobias Meier kein Bebauungsplan gelegt werden, weil umliegende Gebäude nicht weiter als 90 Meter entfernt sind.
Update, 30.12.: Geplant ist ein Gebäude in
Leichtbauweise, ähnlich den Modulen, die beim Anbau der Regenbogenschule oder für die Kita Kükennest verwendet wurden.
Containerbauweise, die nach der übergangsweisen Nutzung wieder entfernt werden. Die Container seien nur bedingt wärmegedämmt, heißt es aus dem Rathaus, weshalb die Nutzung auch nur übergangsweise möglich sei. Für Schüler seien das nicht die besten Voraussetzungen - in Anbetracht der dringend nötigen Klassenräume sei die Herausforderung aber nicht anders zu meistern. Rund 1,1 Millionen Euro seien für Erschließung, Errichtung, Miete oder Kauf und die Inneneinrichtung derzeit geplant, so Bürgermeister Meier. Eine Förderung gebe es dafür nicht, das Geld muss die Stadt also allein aufwenden.
Eine Turnhalle ist am Interims-Bau nicht vorgesehen. Die Schüler sollen dann in die Mehrzweckhalle zum Sportunterricht gehen. Der dortige Gymnastikraum hätte noch freie Spitzen, so Meier.
Update, 30.12.: Am Montag, dem 28. Dezember, hat der Stadtrat in einer außerordentlichen Stadtratssitzung die Gründung einer dritten Grundschule einstimmig mit 18 Ja-Stimmen beschlossen. Diesen Beschluss benötigte die Stadt als Schulträger zur Willensbekundung gegenüber den Aufsichtsbehörden gemäß des sächsischen Schulgesetzes.
Der eigentliche Grund für die außerordentliche Stadtratssitzung ist aber der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes 5c.1 „Erweiterung Kaufland”. Der Beschluss muss noch im alten Jahr gefasst werden, damit er im Stadtanzeiger veröffentlicht werden kann, womit er rechtskräftig wird. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Kaufland mit den Planungen zum Neubau fortfahren kann.