Die Stadtverwaltung Taucha will aktiv etwas gegen den Leerstand von Ladenlokalen unternehmen. Mit einer neuen Förderrichtlinie sollen kleine und mittlere Unternehmen, Neugründungen, neue Geschäftsideen, Läden mit Alleinstellungsmerkmalen und besondere Konzepte zielgerichtet finanziell unterstützt werden. Die Richtlinie gilt für die gesamte Stadt inklusive der Ortsteile, also nicht nur die Kernstadt.
Der Stadtrat hat am morgigen Donnerstag unter anderem über eine spannende neue Richtlinie zu entscheiden. Unter dem Namen „Taucha handelt” soll ein Instrument geschaffen werden, um die derzeitige Leerstandsquote bei Gewerbeflächen von 13 Prozent zu senken. „Wir wollen Existenzgründungen im Bereich Handel und Dienstleistungen ermöglichen und so neue Ideen und Konzepte in die Stadt bringen”, sagt Tauchas Wirtschaftsförderer Norman Bachmann. Man sehe immer mehr Lücken im Angebot und wisse, dass der Handel in Taucha schwierig ist. Mit der regionalen Förderrichtlinie „Taucha handelt” sollen Neugründungen oder bestehende Unternehmer, die ein neues Konzept verwirklichen wollen, ein Jahr lang einen Mietzuschuss erhalten, wenn sie einen Mietvertrag für 24 Monate abschließen. Maximal 500 Euro Nettokaltmiete monatlich übernimmt dann die Stadt Taucha, die Nebenkosten sind vom Unternehmer selbst zu tragen. Dazu kommt ein Ladenbauzuschuss von 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal aber 2500 Euro. „Wir wollen auf diese Weise diejenigen überzeugen, die mit der Selbstständigkeit liebäugeln, aber einen letzten Anreiz brauchen”, so Norman Bachmann weiter.
Letztlich gehe es darum, Vielfältigkeit zu schaffen und Nachhaltigkeit für alle Händler und Gastronomen in der Stadt zu erreichen. „Wir wollen, dass mehr Umsatz in Taucha bleibt. Wer hier einkauft oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wird auf weitere Ladengeschäfte aufmerksam und sorgt so für mehr Wirtschaftskraft von Taucha allgemein”, erklärt Bachmann. Ein ausgefallenes Konzept sei keine Bedingung. „Das kann auch der Fleischer oder Nahversorgung im engsten Sinn sein”, zählt er auf.
Maximal drei Geschäftsgründungen pro Jahr seien möglich. Für 2023 und 2024 stehen jeweils 30.345 Euro zur Verfügung. Die Entscheidung darüber, welche Interessenten die Förderung erhalten, liege bei einem noch zu gründenden Gremium aus Bürgermeister, Wirtschaftsförderer, Stadträten und eventuell bestehenden Händlern oder weiteren Personen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung bestehe nicht. Generell ist die Förderung auch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. „Am 24. Mai wollen wir die Händlerschaft informieren und ihnen das Konzept detailliert näher bringen”, kündigt Norman Bachmann an. Aus diesem Auftakt sollen regelmäßige Netzwerktreffen mit den Händlern entstehen, später auch mit Handwerkern. Möglicherweise sei dies ja eine Initialzündung für eine Art Interessengemeinschaft, meint der Wirtschaftsförderer.
Insgesamt hoffe die Stadtverwaltung auf Zuspruch für das Konzept, vor allem auch bei den Bestandshändlern. „Wir wollen, dass sie bleiben und nachhaltig Erfolg haben. Mit dieser Richtlinie wollen wir für mehr Angebot sorgen und hoffen auch, bestimmte Quartiere oder die Ortsteile unterstützen zu können”, so Norman Bachmann.
Die Stadträte stimmen in der morgigen Sitzung darüber ab. Nach Veröffentlichung der Richtlinie im Stadtanzeiger tritt diese in Kraft und Unternehmer können entsprechende Anträge stellen.