Grund für die Entscheidung sind weiter steigende Inzidenzen in den genannten Landkreisen, die seit mehreren Tagen über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner liegen.
Kultusminister Christian Piwarz bedauert die Entscheidung und sieht Änderungsbedarf für die nachfolgende Corona-Schutz-Verordnung. „Ziel muss es ein, dass nach den Osterferien die Öffnung von Schulen und Kitas durch ein intensives Testregime begleitet werden kann. Damit wäre der Betrieb in den Einrichtungen vergleichsweise sicher. Gleichzeitig kann damit der Inzidenzwert nicht mehr alleinig ausschlaggebend für die Bewertung der Situation sein”, so der Kultusminister.
Laut § 5a, Absatz 8, Corona-Schutz-Verordnung müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder geschlossen werden, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Werktagen andauernd überschritten wird. Der Präsenzunterricht an Schulen und die Kindertagesbetreuung kann wiederaufgenommen werden, wenn der 100-er Inzidenzwert an fünf Werktagen unterschritten wird. Von der notwendigen Schließung der Einrichtungen kann abgewichen werden, wenn das Überschreiten des maßgeblichen Inzidenzwertes auf einen konkreten räumlich begrenzten Anstieg der Infektionszahlen (Hotspot) zurückzuführen ist, der mit dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht im Zusammenhang steht. Ebenso kann von der Schließung abgesehen werden, wenn bereits ein Rückgang des Inzidenzwertes festgestellt wurde, der ein baldiges Unterschreiten erwarten lässt. Diese Ausnahmeregelungen waren für die betroffenen Landkreise nicht einschlägig und konnten daher nicht angewandt werden.
Nordsachsens Landrat Kai Emanuel erklärt zu der vom Freistaat verfügten Schließung: „Wir hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht, um lokal noch stärker differenzieren zu können, müssen diese aber so akzeptieren, da sie der aktuellen Rechtslage entspricht. Bildung ist Ländersache, die Corona-Schutzverordnung auch. Es ist dem Freistaat nicht vorzuwerfen, dass er sich selbst ernst nimmt. Das alleinige Fixieren auf Inzidenzwerte muss allerdings dringend überdacht werden.”
Verunsicherung herrscht seit der gestern verkündeten Entscheidung der Kita- und Schulschließungen, ob Tagesmütter und Tagesväter weiter arbeiten dürfen. Die Pressestelle des Sächsischen Kultusministeriums stellt auf Anfrage klar, dass die Schließung nicht für die Kindertagespflege gilt. Dies regele die aktuell noch gültige Corona-Schutzverordnung. Kinder, die bei einer Tagespflegeperson untergebracht sind, werden also weiterhin betreut - die Eltern müssen nicht zur Gruppe der relevanten Berufe für eine Notbetreuung zählen.