Nach der etwas deplatzierten Allgemeinverfügung zum Tauchscher 2022 gibt es in diesem Jahr wieder eine normale Polizeiverordnung zum Stadtfest. Diese gilt von Freitag, dem 25. August 9 Uhr bis Montag, 28. August um 6 Uhr. Der Stadtrat hat die Verordnung am vergangenen Donnerstag einstimmig abgesegnet.
Ziel der Polizeiverordnung ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während des Tauchschen. Sie gilt im gesamten Stadtpark (der mit dem Aussichtsturm), das Gebiet der Innenstadt und Festwiese, begrenzt westlich von der Geschwister-Scholl-Straße/ Am Schmiedehöfchen, nördlich von der Parthe / Am Weinberg zwischen Leipziger Straße und Am Weinberg sowie südlich von der Leipziger Straße / Eilenburger Straße / Dewitzer Straße. Im Wesentlichen besagt die Verordnung, dass (wie in jedem Jahr zum Stadtfest) von 20 bis 6 Uhr keine Flaschen oder Dosen im öffentlichen Verkehrsraum mitgeführt werden dürfen und daraus nicht getrunken werden darf. Vergnügungsgeschäfte dürfen außerdem keine Getränke aller Art in Behältnissen aus Glas oder Keramik verkaufen oder als Gewinne ausgeben.
Zudem sollen Rundfunk- und Fernsehgeräte, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische „Geräte zur Lauterzeugung oder —verstärkung” nicht oberhalb der allgemein üblichen Zimmerlautstärke betrieben werden.
Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 5000 Euro Strafe.