Erst am 15. Februar hob Landrat Kai Emanuel per Allgemeinverfügung den Bewegungsradius von 15 Kilometern und die Ausgangssperre auf . Grund war damals die fünftägige Unterschreitung des Inzidenzwertes von 100. Mit dem heutigen Tag (25. Februar) liegt die Inzidenz im Landkreis Nordsachsen bei 142,6 und damit den vierten Tag in Folge wieder über 100. Sollte der Wert am morgigen Freitag auch über 100 liegen, müssten die Lockerungen ab Samstag wieder zurück genommen werden.
Und auch die Präsenzbeschulung und Kinderbetreuung wackelt nun wieder: Denn in der bis 7. März geltenden Sächsischen Corona-Schutzverordnung heißt es, dass die Präsenzbeschulung und Kindertagesbetreuung in der jeweils folgenden Woche unzulässig ist, wenn in der Woche zuvor die Inzidenz an fünf Tagen über 100 war - frühestens jedoch ab 8. März. „Das heißt also: Wäre nächsten Montag bis Freitag (1. bis 5.3.) die Inzidenz über 100, dann würde diese Regelung ab 8. März greifen - vorausgesetzt, die nächste Sächsische Corona-Schutzverordnung, die ab 8. März gelten wird, sieht das weiterhin so vor”, teilt Thomas Seidler, Sprecher des Landkreises, auf Anfrage mit.
Konkret also: Bleibt die Inzidenz weiter über 100 und ändert die neue Corona-Verordnung des Freistaates nichts an genannter Regel, müssen Schulen und Kitas ab 8. März wieder schließen.