Kontrolle des Sonntagsfahrverbots | nordsachsen24.de

15.01.2024 19:23
15.01.2024 19:23

Kontrolle des Sonntagsfahrverbots

Symbolbild: Pixabay
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Die Verkehrspolizeiinspektion führte am Sonntag, den 14. Januar in der Zeit von 10:00 Uhr bis 17:30 Uhr Kontrollen zur Überwachung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für LKW über 7,5 trund um die Ortslage Schkeuditz durch.
Dabei wurden insgesamt fünf Verstöße festgestellt, bei denen keine Ausnahmegenehmigung vorgelegt werden konnte. Den Fahrern wurde nachfolgend die Weiterfahrt untersagt. Auf sie kommt nun jeweils ein Bußgeld in Höhe von 145 Euro zu.

Darüber hinaus stellte sich bei zwei weiteren LKW-Fahrern nach dem Auslesen der Fahrerkarten heraus, dass diese gegen die gesetzlichen Wochenruhezeiten verstoßen hatten. In den beiden Fällen kommt auf die Fahrer nun ein Bußgeld in Höhe von jeweils 1.250 Euro zu.
Außerdem wird in einem Fall gegen ein Transportunternehmen ermittelt, da es Paletten an einem Sonntag und ohne Ausnahmegenehmigung transportieren ließ.

In Deutschland gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot seit über 50 Jahren.
Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr LKW über 7,5 t sowie LKW mit Anhänger nicht verkehren.

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Von Reinhard Rädler
Reinhard Rädler ist freier Journalist in Taucha.
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