Die Beamten stellten bei der Grenzkontrolle fest, dass der in Frankreich lebende Mann von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zur Strafvollstreckung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gesucht wurde.
Da der 53-Jährige die rund 2900 Euro Geldstrafe nicht bezahlen konnte, bat er seinen im Terminal wartenden Bruder um Unterstützung.
Dieser bezahlte die geforderte Summe und beide konnten anschließend den Heimweg antreten.