Am Sonntag wurden Einsatzkräfte nach Bad Düben gerufen, nachdem ein 36-Jähriger sich Zutritt zur Wohnung seiner ehemaligen 22-jährigen Partnerin verschaffte und aus dieser verschiedene Gegenstände entwendete. Anschließend verhinderte er deren weiteren ungehinderten Zutritt zur Wohnung und entfernte sich in unbekannter Richtung.
Aufgrund mehrerer zurückliegender Bedrohungshandlungen durch den 36-Jährigen gegenüber der 22-Jährigen, in denen er auch drohte, mit Sprengstoffvorrichtungen hantieren zu wollen, war nicht auszuschließen, dass er in der Wohnung mögliche sprengstoffähnliche Erzeugnisse deponierte. Aus diesem Grund wurden Spezialkräfte für unkonventionelle Sprengstoffvorrichtungen und das Spezialeinsatzkommando des Landeskriminalamtes zu richterlich angeordneten Durchsuchungsmaßnahmen hinzugezogen. In der Nacht von Sonntag zu Montag wurden durch die Einsatzkräfte die Wohnung des Beschuldigten sowie die Wohnung der 22-Jährigen geöffnet. Bei den Durchsuchungen wurden keine gefährlichen Gegenstände oder Vorrichtungen festgestellt, ebenso wurde der Beschuldigte bei den Maßnahmen nicht angetroffen.
Täter am Montagvormittag festgenommen
Auf Grund dessen wurden die Fahndungsmaßnahmen erweitert und der Beschuldigte konnte am Montagvormittag durch zivile Polizeikräfte im Bereich Bad Düben vorläufig festgenommen werden.
Zwei Personen in Delitzsch verletzt
Gegen den Beschuldigten wird zudem wegen eines versuchten besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung ermittelt, nachdem der Beschuldigte am 11.09.2024 in Delitzsch versucht haben soll, sich unter Gewaltanwendung in den Besitz des Hundes seiner ehemaligen Partnerin zu bringen und dabei zwei Personen vom Alter 24 und 25 verletzt haben soll.
Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Torgau erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig am 16.09.2024 einen Haftbefehl gegen den 36-jährigen Beschuldigten wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.
Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft dauern an.