„Ich danke den Bürgerinnen und Bürgern für ihr besonnenes Verhalten, welches diese Lockerungen möglich macht. Der Infektionsschutz hat in den vergangenen Monaten zu erheblichen Einschränkungen der Grundrechte geführt. Für mich ist es daher selbstverständlich, gemäß neuer sächsischer Corona-Schutz-Verordnung nun auch die entsprechende Allgemeinverfügung mit ersten Erleichterungen zu erlassen”, sagte der Landrat.
Die Allgemeinverfügung für Nordsachsen tritt am Dienstag, 16.Februar 2021 um 0 Uhr in Kraft.”Ich hoffe sehr, dass es gelingt, die Zahlen in den nächsten Wochen weiter nach unten zu bringen”, so Landrat Emanuel. „Denn machen wir uns nichts vor: Eine nächtliche Ausgangssperre hat im dünn besiedelten ländlichen Raum eher geringen Einfluss auf das Infektionsgeschehen. Umso mehr kommt es darauf an, dass wir uns weiterhin solidarisch verhalten und die Schutzregeln beachten.”
Laut der seit heute geltenden Rechtsverordnung des Freistaates können die nächtliche Ausgangssperre nach Paragraph 2c und die 15-Kilometer Bewegungsbeschränkung nach Paragraph 2b aufgehoben werden, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner – ermittelt vom Robert-Koch-Institut - sowohl für Sachsen als auch für den jeweiligen Landkreis oder die kreisfreie Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten wird.
Der Inzidenzwert für Nordsachsen ist in den vergangenen Wochen kontinuierlich gefallen. Zum Jahreswechsel lag er noch weit über 400, seit 10. Februar 2021 beträgt er rund 70.