Kinder von Unbekanntem angesprochen | nordsachsen24.de

Kinder von Unbekanntem angesprochen

Kinder von Unbekanntem angesprochen (Foto: nordsachsen24.de)
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Am Sonntag, den 26. Februar wurden Einsatzkräfte gegen 18.25 Uhr nach Taucha gerufen. Dort wurden sie von Zeugen auf einen Mann aufmerksam gemacht, der in den vergangenen Wochen ein Mädchen im Alter von 13 Jahren und einen 10-jährigen Jungen angesprochen haben soll. Zudem soll er versucht haben, den Jungen ins Auto zu ziehen. Der Polizei waren beide Sachverhalte bereits bekannt. Die Einsatzkräfte stellten die Identität des 26-jährigen Mannes mit pakistanischer Herkunft fest. Er wurde zur erkennungsdienstlichen Behandlung mit in die Dienststelle genommen. Die Ermittlungen in diesem Fall wegen des Verdachts der versuchten Entziehung Minderjähriger dauern an.

Die Polizeidirektion Leipzig rät zu folgenden Verhaltensweisen:

Erneut kursieren in privaten und öffentlichen Messenger-Gruppen Warnhinweise für Eltern vor verdächtigen Personen und Fahrzeugen. Nicht immer bestätigen sich die Hinweise, einige erweisen sich im Nachhinein als falsch. In diesem Zusammenhang bittet die Polizeidirektion Leipzig erneut darum, verdächtige Situationen oder Beobachtungen direkt an die Polizei zu melden und in Notsituationen den Notruf 110 zu wählen.

Die Polizei nimmt jeden Hinweis sehr ernst und geht diesen mit größter Sorgfalt nach. Gleichzeitig bitten wir darum, dass unbestätigte Informationen nicht über Chatgruppen weiterverbreitet werden. Dies kann unter anderem dazu führen, dass alltägliche Situationen als potenzielle Gefahr wahrgenommen werden.

Dennoch sollten Eltern mit ihren Kindern über Verhaltensregeln sprechen und diese sensibilisieren.

Wir haben wichtige Punkte hier zusammengefasst:

  • Soll Ihr Kind nach der Schule immer erst nach Hause kommen oder darf es gleich zum Spielen gehen?
  • Wie soll Ihr Kind Sie über den Aufenthaltsort (des Spiels oder der Aktivität) informieren (z. B.: durch Anruf, Zettel, vorherige Absprache)?
  • Wann genau soll Ihr Kind zu Hause sein?
  • Mit wem darf Ihr Kind, ohne vorherige Absprache, mitfahren (z. B.: mit den Großeltern, mit den Eltern eines Freundes/einer Freundin)?
  • Mit wem und auf welchem festgelegten Schulweg soll Ihr Kind nach Hause gehen bzw. fahren? Tipp: Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, wo es sich bei Bedarf Hilfe holen kann (so genannte »Hilfe-Inseln«, z. B.: Geschäfte, Mütter mit Kindern).
  • Wem darf Ihr Kind zu Hause, wenn es alleine ist, die Tür öffnen?
  • Soll Ihr Kind selbstständig Telefonate annehmen und welche Auskünfte darf es erteilen?
  • Wie soll sich Ihr Kind verhalten, wenn ein Erwachsener um Hilfe oder Auskunft bittet?
  • Wo kann Ihr Kind spontan um Hilfe bitten, wenn ihm zum Beispiel auf dem Schulweg etwas oder jemand Angst macht oder es sich verlaufen hat?

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Von Reinhard Rädler
Reinhard Rädler ist freier Journalist in Taucha.
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