150 Millionen Euro für Sächsische Kommunen | nordsachsen24.de

150 Millionen Euro für Sächsische Kommunen

150 Millionen Euro für Sächsische Kommunen (Foto: nordsachsen24.de)
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Die Mittel werden den Kommunen neben den bereits vereinbarten 70 Millionen Euro zur weiteren Finanzierung von Ausgaben im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine sowie im Zusammenhang mit der Wohngeldnovelle in 2023 und 2024 zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Die nun bereitgestellte Summe von 150 Millionen Euro setzt sich zusammen aus 110 Millionen Euro Landesmitteln, die durch weitere 40 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich ergänzt werden.

»Der anhaltende Angriffskrieg Russlands in der Ukraine, aber auch die Reform des Wohngeldes führen zu Belastungen, die sich vor allem in den Haushalten der kreisfreien Städte und Landkreise niederschlagen«, wird Finanzminister Hartmut Vorjohann dazu in einer Gemeinsamen Medieninformation des Sächsischen Landkreistages, des Sächsischen Städte- und Gemeindetages sowie des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zitiert.

Der Landrat des Landkreises Leipzig und amtierender Präsident des Sächsischen Landkreistages, Henry Graichen, sieht das als gute Überbrückungshilfe an, um die in den nächsten zwei Jahren auf die Landkreise zukommenden steigenden Ausgabelasten in den Bereichen Wohngeld und Ukrainefinanzierung abzufedern. „Für die Folgejahre bedarf es jedoch einer dauerhaften strukturellen Lösung, die sicherstellt, dass vom Bund verursachte Ausgabenzuwächse, vor allem im sozialen Bereich, nicht die Landkreishaushalte belasten“, so Graichen.

„Die weitergeleiteten Bundesmittel federn vor allem die finanziellen Belastungen der Landkreise und kreisfreien Städte ab“ stellte der Oberbürgermeister von Radebeul und amtierender Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Bert Wendsche, fest. „Profitieren werden aber auch die kreisangehörigen Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern, die als zuständige Stelle für die Umsetzung der Wohngeldnovelle in ihrem Stadtgebiet zuständig sind. Für den damit verbundenen Mehraufwand erhalten sie – zunächst auf die Jahre 2023/2024 befristet – einen angemessenen Ausgleich“, informierte Wendschke.

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Von Reinhard Rädler
Reinhard Rädler ist freier Journalist in Taucha.
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© taucha.media, Daniel Große.
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