Neue Schul- und Kitaverordnung ab 6. Februar: Das steht drin | nordsachsen24.de

01.02.2022 14:48
01.02.2022 14:48

Neue Schul- und Kitaverordnung ab 6. Februar: Das steht drin

Das gilt weiterhin

  • Die Schulbesuchspflicht ist weiterhin aufgehoben.
  • Der eingeschränkte Regelbetrieb an Kitas und Grundschulen gilt weiterhin. Das heißt: Gruppen und Klassen einschließlich des Personals müssen streng getrennt werden.
  • Maskenpflicht gilt in den Gebäuden und immer dann, wenn keine 1,5 Meter Abstand gehalten werden können.
  • Schüler ab Klasse 5 müssen weiter im Unterricht eine OP- oder FFP2-Maske tragen.
  • Grundschüler müssen keine Maske im Unterricht tragen.
  • Für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände müssen sich nicht vollständig geimpfte Personen dreimal wöchentlich auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 testen oder mit einem aktuellen Testnachweis belegen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Für Geimpfte und Genesene wird die regelmäßige Testung empfohlen.

So könnte es weitergehen

Nach Ablauf der neuen Verordnung, also Anfang März, könnten Einschränkungen zurück genommen werden. Kultusminister Christian Piwarz stellte in Aussicht, dass bei entsprechendem Rückgang des Infektionsgeschehens die Schulbesuchspflicht wieder eingeführt werden könnte. Ebenso könnte es sein, dass der eingeschränkte Regelbetrieb in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen entfällt. Auch Schulfahrten sollen dann ab Anfang März wieder möglich gemacht werden.

Weitere Fragen und Antworten gibt es im Blog des Kultusministeriums.

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Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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