Seit nunmehr siebzehn Jahren gibt es den Eilenburger Freizeitpass. Er gibt Bürgern der Stadt Eilenburg mit geringem Einkommen die Möglichkeit, am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Der Eilenburger Freizeitpass für Kinder berechtigt diese, folgende städtischen Einrichtungen bzw. Veranstaltungen zu nutzen:
Der Eilenburger Freizeitpass für Erwachsene berechtigt diese, oben genannte Veranstaltungen und Einrichtungen, mit ermäßigten Entgelten zu nutzen.
Der Freizeitpass ist für das Kalenderjahr 2022 gültig.
Anspruchsberechtigt sind Empfänger von
sowie Auszubildende und Studenten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in Eilenburg und entsprechendem Nachweis (Ausbildungsvertrag, Ausbildungsbescheinigung bzw. Studienbescheinigung)
Der Eilenburger Freizeitpass wird vom Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg ausgestellt. Dazu ist ein formloser schriftlicher Antrag, mit den entsprechenden Nachweisen, bei der Stadtverwaltung Eilenburg einzureichen. Dieser kann an unten stehende Kontaktadresse oder per Mail an buergerbuero@eilenburg.de gesandt werden. Der Pass wird den Anspruchsberechtigten dann postalisch zugesandt.
Kontakt:
Stadtverwaltung Eilenburg | Bürgerbüro
Marktplatz 1 | 04838 Eilenburg
Tel.: 03423 652 261 | Mail: buergerbuero@eilenburg.de
Die Aktion wird vom Eilenburger Kinderfonds unterstützt.