Damit das Silvester-Feuerwerk nicht nach hinten losgeht | nordsachsen24.de

28.12.2022 10:43
28.12.2022 10:43

Damit das Silvester-Feuerwerk nicht nach hinten losgeht

Damit das Silvester-Feuerwerk nicht nach hinten losgeht (Foto: nordsachsen24.de)
Damit das Silvester-Feuerwerk nicht nach hinten losgeht (Foto: nordsachsen24.de)
Damit das Silvester-Feuerwerk nicht nach hinten losgeht (Foto: nordsachsen24.de)
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Vom 29. bis 31. Dezember darf Pyrotechnik der Kategorie 2 (hierzu zählen praktisch alle Sotimente, die in verschlossenen Plastikverpackungen angeboten werden, z.B. Raketen und Böller) verkauft werden.

Sie dürfen dann vom 31. Dezember 2022 bis zum 1. Januar 2023 von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verwendet werden. Jugendlichen unter 18 Jahren dürfen pyrotechnischen Gegenstände - auch von ihren Eltern - nicht überlassen werden. Dazu zählen beispielsweise Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerke, Fontänen und Knallkörper.

Das Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet– und Fachwerkhäusern ist verboten. Zudem kann die zuständige Gemeinde allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 in der Nähe von weiteren Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, beziehungsweise Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dicht besiedelten Gebieten zu bestimmten Zeiten, also auch am 31. Dezember und 1. Januar, nicht abgebrannt werden dürfen.

Pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie I (Darunter fallen beispielsweise Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen) dürfen nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Eine Verwendung ist ihnen erlaubt.

Durch illegale Einfuhr gelangen jedes Jahr nicht zugelassene und gefälschte Feuerwerkskörper nach Deutschland. Diese bergen in ihrer Wirkung häufig ein erheblich höheres Gefährdungspotenzial in sich, weshalb vor ihnen ausdrücklich gewarnt wird. Sie sind in ihrer Handhabungssicherheit und Qualität nicht einschätzbar und enthalten oft statt Schwarzpulver einen viel stärker reagierenden Blitzknallsatz. Daher ist auch nicht gewährleistet, dass vom Anzünden bis zur Explosion des Knallkörpers genügend Zeit verbleibt, um den Sicherheitsabstand zu erlangen.

Das Einführen, Vertreiben und Verwenden nicht zugelassener Feuerwerkskörper stellt eine strafbare Handlung im Sinne von Paragraph 40 Sprengstoffgesetz dar und wird dementsprechend geahndet.

Für den europäischen Markt bestimmte Feuerwerkskörper müssen vorschriftsmäßig gekennzeichnet sein und über einen Konformitätsnachweis (z.B. Prüfung der Materialien und Feststellung der Handhabungssicherheit durch eine zertifizierte Prüfstelle) verfügen. Erkennen kann man das an einer deutlich lesbaren CE-Kennzeichnung, deren markantester Bestandteil ein CE-Zeichen darstellt, wie es auch bei technischen Geräten Anwendung findet.

Trotz der stark eingeschränkten Möglichkeiten und Verbote, kam es in letzten beiden Jahren zu zahlreichen Straftaten im Zusammenhang mit Pyrotechnik, teilte das Landeskriminalamt Sachsen mit.

Insgesamt wurden in den ersten elf Monaten 2022 in Sachsen 957 Straftaten im Zusammenhang mit Pyrotechnik registriert, darunter 69 gefährliche Körperverletzungen, 290 Sachbeschädigungen und 255 Straftaten gegen das Sprengstoffgesetz.

Das Landratsamt rät zur Beachtung allgemeiner Verwendungshinweise:

Beim Abbrennen von zugelassenem Feuerwerk sollte stets auf einen festen und geraden Untergrund geachtet werden. Batterien und Kombinationen sind gegebenenfalls zu stabilisieren. Gewinkelte Batterien sind nicht in der Nähe von großen Gebäuden, Bäumen oder ähnlichem abzuschießen. Knallkörper sollen möglichst nicht geworfen, sondern einzeln auf den Boden gelegt werden. Beim Abfeuern von Raketen sind mangels Standsicherheit keine Einzelflaschen zu verwenden, sondern diese besser in einen Getränkekasten zu stellen.

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Von Reinhard Rädler
Reinhard Rädler ist freier Journalist in Taucha.
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© taucha.media, Daniel Große.
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