Am Flughafen: Zoll entdeckt Hornstücke vom Nashorn in Paketen | nordsachsen24.de

Am Flughafen: Zoll entdeckt Hornstücke vom Nashorn in Paketen

Quelle: Zoll. Acht Hornstücke aus dem Lautsprecher. Die Verwendung des Bildes ist nur für eine Berichterstattung i.V.m. der Pressemitteilung gestattet. (Foto: nordsachsen24.de)
Quelle: Zoll. Acht Hornstücke aus dem Lautsprecher. Die Verwendung des Bildes ist nur für eine Berichterstattung i.V.m. der Pressemitteilung gestattet. (Foto: nordsachsen24.de)
Quelle: Zoll. Acht Hornstücke aus dem Lautsprecher. Die Verwendung des Bildes ist nur für eine Berichterstattung i.V.m. der Pressemitteilung gestattet. (Foto: nordsachsen24.de)
Quelle: Zoll. Acht Hornstücke aus dem Lautsprecher. Die Verwendung des Bildes ist nur für eine Berichterstattung i.V.m. der Pressemitteilung gestattet. (Foto: nordsachsen24.de)
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Gleich 15 Stücke vom Rhinozeros-Horn mit einem Gewicht von insgesamt 3,8 Kilogramm stellte der Zoll Ende Dezember 2021 bei der Kontrolle zweier Luftfrachtsendungen auf dem Flughafen Leipzig/Halle sicher. Die beiden Pakete kamen aus Angola und sollten über Deutschland nach Vietnam transportiert werden.

In beiden Fällen waren die Teile des Horns aufwendig versteckt: So befand sich in der ersten Sendung ein Lautsprecher, welcher auf dem Röntgenbild Unregelmäßigkeiten aufwies. Nach dem Öffnen stellten die Beamtinnen und Beamten fest, dass der Lautsprecher mit Bauschaum ausgekleidet war. Im Bauschaum kamen acht Hornstücke zum Vorschein. Im zweiten Paket entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner ein elektrisches Schweißgerät. Dieses war auf dem Röntgenbild ebenfalls auffällig und wurde geöffnet. Auch hier war das Innere mit Bauschaum ausgekleidet. In dem Schweißgerät fanden die Beamtinnen und Beamten sieben Hornstücke.

Experten des Senckenberg Institut Dresden bestätigten zwischenzeitlich, dass es sich um Hörner des afrikanischen Nashorns handelt.

Nashörner (lat. Rhinocerotidae) sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen eine besonders geschützte Familie der Unpaarhufer mit heute noch fünf lebenden Arten. Die Einfuhr bzw. Durchfuhr auch von Teilen dieser Tiere bedarf daher spezieller Dokumente. Ohne die entsprechenden Dokumente stellen die Einfuhr und Durchfuhr einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

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Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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