Inzidenz unter 35: Testpflicht entfällt ab 9. Juni in vielen Bereichen | nordsachsen24.de

Inzidenz unter 35: Testpflicht entfällt ab 9. Juni in vielen Bereichen

Inzidenz unter 35: Testpflicht entfällt ab 9. Juni in vielen Bereichen (Foto: nordsachsen24.de)
Inzidenz unter 35: Testpflicht entfällt ab 9. Juni in vielen Bereichen (Foto: nordsachsen24.de)
Inzidenz unter 35: Testpflicht entfällt ab 9. Juni in vielen Bereichen (Foto: nordsachsen24.de)
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Hier entfällt die Testpflicht ab morgen, 9. Juni

Durch die anhaltende Unterschreitung des Schwellenwertes von 35 entfällt in vielen Bereichen die Verpflichtung, einen Selbsttest vorzulegen. Dies gilt:

  • beim Besuch von Fahr-, Boots- und Flugschulen
  • für Teilnehmende in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Angeboten nach §§ 11 bis 14 und § 16 des Achten Buches Sozialgesetzbuch sowie Teilnehmende in Integrationskursen
  • beim Besuch von allen Ladengeschäften und Märkten, die bislang noch einer Testpflicht unterlagen
  • für körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Fußpflege, Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Sonnenstudios
  • beim Besuch von Gastronomie, Kantinen und Mensen
  • bei der Beherbergung in Hotels und Pensionen
  • beim Besuch von Kirchen und Religionsgemeinschaften, Beerdigungen und Eheschließungen
  • beim Besuch von Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theatern, Bühnen, Opernhäusern, Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten, Musiktheatern und ähnlichen Einrichtungen, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann
  • für Sport- und Fitness-Studios, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann
  • für Freibäder mit Hygienekonzept und Kontakterfassung
  • beim Besuch von botanischen und zoologischen Gärten, sowie Stadt-, Gäste- und Naturführungen
  • beim Besuch von Freizeit- und Vergnügungsparks
  • in Einrichtungen und Angeboten der Kinder-, Familien- und Jugenderholung gemäß § 11 Absatz 3 Nummer 5 und § 16 Absatz 2 Nummer 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuchs
  • für Besucher von Aus-, Fort- und Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungseinrichtungen sowie ähnlichen Einrichtungen und Volkshochschulen
  • für Besucher von Kunst-, Musik- und Tanzschulen

Am heutigen 8. Juni verzeichnet das RKI für Nordsachsen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 12,1. Seit 5. Mai 2021 liegt der Wert stabil unter 165, seit 6. Mai unter 150, seit 14. Mai unter 100, seit 26. Mai unter 50 beziehungsweise 35 und seit 3. Juni unter 20. Der Schwellenwert von 20 Neuinfektionen in 7 Tagen auf 100.000 Einwohner wurde von Gesundheitsminister Jens Spahn in einer Pressekonferenz als möglicher Wert für weitere Lockerungen genannt. Gesetzt ist das aber noch nicht.

Weitere Lockerungen ab 14. Juni möglich

Heute will die sächsische Landesregierung über eine neue Corona-Schutzverordnung beraten, die ab 14. Juni gelten soll. Geplant sind auch hier weitere Lockerungen.

  • So dürften etwa Familien-, Vereins- und Firmenfeiern in der Gastronomie oder in gemieteten Räumen mit bis zu 50 Personen stattfinden.
  • Eine eigene Verordnung für Kitas und Schulen soll regeln, dass der Normalbetrieb unterhalb einer Inzidenz von 100 erlaubt ist. Unterhalb von 35 soll die Maskenpflicht im Unterricht wegfallen. Auch die Testpflicht für alle Schüler und das Schulpersonal soll fallen - laut Medienberichten ist noch offen, ob dies ab einer Inzidenz von 35 oder 50 gilt. Klassenfahrten innerhalb Deutschland sollen ab 14. Juni wieder erlaubt sein.

Welche Bestandteile wirklich in die Verordnung finden werden, entscheidet sich in den nächsten Tagen.

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Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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