Gemäß dieser Allgemeinverfügung wird die Stallpflicht angeordnet für
a) den Ufersaum von 500 Meter um folgende Gewässer und Flüsse:
sowie
b) die folgenden Gebiete:
In den Risikogebieten gelten besonders verschärfte Bedingungen: Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung untergebracht werden, die nach oben abgedeckt ist und seitlich das Eindringen von Wildvögeln verhindert.
In Deutschland sind seit dem 30.10.20 mehr als 400 Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln aufgetreten, darunter am 19.11.20 bei einer Wildente in Torgau. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat Anfang Dezember das Risiko für die Einschleppung und Verbreitung des Vogelgrippe-Virus durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände als bundesweit hoch bewertet. Die Geflügelpest-Ausbrüche am 25.12. und 30.12.20 in Mutzschen und Roda im benachbarten Landkreis Leipzig haben auch in Nordsachsen zu entsprechenden Allgemeinverfügungen zur Einrichtung eines Sperrbezirks, eines Beobachtungsgebiets und nunmehr auch zur Stallpflicht in Risikogebieten geführt.