Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt hat dazu eine Allgemeinverfügung mit besonderen Schutzmaßnahmen erlassen, die auf der Internetseite www.landkreis-nordsachsen.de (PDF) , im Amtsblatt und in den Schaukästen an den Verwaltungsstandorten des Landratsamtes bekannt gemacht wird.
Darüber hinaus gelten die Allgemeinverfügungen zur Stallpflicht in den Geflügelpest-Risikogebieten des Landkreises unverändert fort.