Corona in Sachsen: Diese Regeln gelten ab 8. November | nordsachsen24.de

Corona in Sachsen: Diese Regeln gelten ab 8. November

Täglich 4000 Neuinfektionen pro Tag in Sachsen, alle Landkreise mit einer Inzidenz über 200, 979 Betten auf Normalstationen und 240 Betten auf Intensiv-Stationen mit Corona-Infizierten belegt. Ab 11. November erreiche Sachsen aller Voraussicht nach die Überlastungsstufe - diese Zahlen, die so hoch sind wie nie zuvor, veranlasste Petra Köpping heute abermals zu der Aussage, dass die Lage im Freistaat dramatisch ist. Die Inzidenz bei geimpften Personen liege bei 79, bei Ungeimpften bei 868. Allein diese Zahlen würden zeigen, wie wichtig eine Impfung gegen Corona sei. Bedauerlicherweise sei es in Sachsen nicht gelungen, einen Schutzwall aus Geimpften zu bilden, um die besonders gefährdeten Personengruppen zu schützen. Lediglich 59,2 Prozent sind mit einer ersten Impfung ausgestattet und nur 57 Prozent der Sachsen haben die volle Impfung. Die dritte Impfung, die so genannte Booster-Impfung können in Sachsen bereits alle Personen erhalten, deren vollständige beiden Impfungen ein halbes Jahr her ist. In Alten- und Pflegeheimen werde seit Wochen „geboostert”, so Köpping.

Seit einigen Wochen sei auch eine Zunahme der Corona-Impfungen zu verzeichnen. Damit der Trend anhält und die Impfungen voranzutreiben würden die 30 mobilen Teams in Sachsen nun feste Standorte bekommen, damit es geregelte Öffnungszeiten gebe. Auch sollten diese Teams verstärkt werden.

Neue Schutzverordnung ist gar nicht neu

Köpping machte auch deutlich, dass das, was nun mit der Schutzverordnung gilt, die ab 8.11. in Kraft tritt und bis 25.11 gültig ist, gar nicht so neu ist. „Das haben wir schon im August beschlossen. Es ist nur der Vollzug dessen, wie sich die pandemische Lage darstellt”, so die Staatsministerin.

2G wird Pflicht

Im Kern wird 2G in bestimmten Bereichen zur Pflicht. Innengastronomie, Kultureinrichtungen im Innenbereich, Veranstaltungen, Feste, Diskotheken, Bars und Clubs im Innenbereich sowie Großveranstaltungen auch im Außenbereich dürfen nur betreten werden, wenn man entweder vollständig geimpft oder von Corona genesen ist. Inklusive Maskenpflicht, Kontakterfassung, Abstandsgebot und Beschränkung der Höchstkapazitäten. Beschäftigte können auch weiter arbeiten, wenn sie noch nicht geimpft oder genesen sind. Voraussetzung ist das Tragen einer Maske und tägliche Tests. „Unser Ziel war es, keinen Lockdown auszurufen, sondern dass das Leben einigermaßen weitergeführt werden könne”, so Köpping. Gleichwohl wisse sie, dass die Einschränkungen für alle, auch für diejenigen, die für 2G in Frage kommen, enorm sind. Mit Blick auf die Inzidenzen und die Krankenhausbelegung bleibe aber kein anderer Spielraum.

Großveranstaltungen

Auch bei Großveranstaltungen gilt 2G, desweiteren Maskenpflicht bis zum eigenen Platz. Maximal 25.000 Besucher sind pro Veranstaltung erlaubt, Stadien und Arenen sowie andere Veranstaltungsorte dürfen zu höchstens 50 Prozent gefüllt werden.

Weihnachtsmärkte

Es gibt Einschränkungen, aber Märkte seien möglich, so Köpping. Märkte sollen in Verweil- und Flanierbereiche aufgeteilt werden. Sind in Verweilbereichen mehr als 1000 Personen anwesend, soll 2G und Maskenpflicht sowie Kontakterfassung gelten. Damit dürfte es keine Auswirkungen für kleinere Weihnachtsmärkte geben.

Kinder und Jugendliche

Für Kinder wird die Altersgrenze von 14 auf 16 Jahre angehoben, was die Kontaktbeschränkungen angeht. Kinder bis 16 Jahren haben ebenso wie „Impfunfähige” Zugang zu 2G-Veranstaltungen.

Kinder- und Jugendsport könne weiter stattfinden, teils mit Beschränkungen.

Im ÖPNV und Taxi müssen Kinder bis 16 Jahre keine FFP2-Maske tragen. Eine OP- oder andere medizinische Maske reiche aus.

Schulen und Kitas bleiben offen

Schulen und Kindertageseinrichtungen können unabhängig von der Bettenbelegung in Sachsens Krankenhäusern regulär geöffnet bleiben. Die Kopplung an die sogenannte Überlastungsstufe der Krankenhäuser ist entfallen. Das sieht die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung vor, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. Kultusminister Christian Piwarz sieht darin ein klares Bekenntnis für das Recht der Kinder auf Bildung und soziale Teilhabe. »Kinder haben sich während der Pandemie immer wieder solidarisch gezeigt und mussten Schul- und Kitaschließungen ertragen. Jetzt ist es an der Zeit, dass die Erwachsenen Solidarität zeigen und die verschärften Regeln im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst einhalten, damit Kinder Schulen und Kitas uneingeschränkt besuchen können«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Testpflicht

Zudem gab Köpping die dringende Empfehlung an Arbeitgeber ab, allen Mitarbeitern, also auch den geimpften, eine Möglichkeit zu bieten, sich drei mal wöchentlich zu testen. „Wir haben die Delta-Variante, die eben weitaus ansteckender ist. Ich bitte Sie, nach Lösungen zu suchen und nicht nur danach zu gehen, was alles nicht geht”, so die Ministerin. Auch sollte wieder Homeoffice für die Mitarbeiter angeboten werden.

Eine tägliche Testpflicht gebe es für alle ungeimpften Beschäftigten und externen Mitarbeitern in Pflegeheimen. Ebenso in Krankenhäusern, wenn die Mitarbeiter direkt am Patienten arbeiten. Auch hier gab es die eindringliche Empfehlung, alle Mitarbeiter zu testen.

Corona-Kontrollteams in den Landkreisen

In jedem Landkreis sollen drei Corona-Kontrollteams unterwegs sein, jeweils bestehend aus Polizei, Gesundheitsamt und Ordnungsamt. Die Bediensteten sollen in die Diskussion gehen und aufklären, vor allem bei Unternehmen, aber auch Privatpersonen.

Insgesamt bat Köpping jeden Einzelnen darum, den Ernst der Lage zu erkennen und Verständnis zu haben für die Maßnahmen.

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Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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