Neue Allgemeinverfügung: Das gilt ab Freitag in Nordsachsen | nordsachsen24.de

22.10.2020 16:14
22.10.2020 16:14

Neue Allgemeinverfügung: Das gilt ab Freitag in Nordsachsen

Neue Allgemeinverfügung: Das gilt ab Freitag in Nordsachsen (Foto: taucha-kompakt.de)
Neue Allgemeinverfügung: Das gilt ab Freitag in Nordsachsen (Foto: taucha-kompakt.de)
Neue Allgemeinverfügung: Das gilt ab Freitag in Nordsachsen (Foto: taucha-kompakt.de)
Neue Allgemeinverfügung: Das gilt ab Freitag in Nordsachsen (Foto: taucha-kompakt.de)
Neue Allgemeinverfügung: Das gilt ab Freitag in Nordsachsen (Foto: taucha-kompakt.de)

Nachdem der als kritisch geltenden Schwellenwert von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten worden ist, hat der Landkreis Nordsachsen am Donnerstag eine Allgemeinverfügung erlassen. Mit einem Bündel von Maßnahmen soll die weitere Ausbreitung des Corona-Virus gebremst werden.

Einschränkungen gibt es bereits beim Landratsamt selbst. Der Besucherverkehr wird drastisch reduziert: Eine Terminvergabe gibt es nur noch nach telefonischer Voranmeldung. Zudem gilt in allen öffentlichen Innenbereichen des Landratsamtes die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Das gilt ab Freitag

Nachverfolgung

Um die Nachverfolgbarkeit von Infektionen zu gewährleisten, müssen Besucher ihre persönlichen Daten hinterlassen. Dies gilt für Besucher von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbegungsstätten, Hochschulen und Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Die Betreiber und Veranstalter müssen die Daten der Besucher erheben. Ebenso gilt dies auch bei Ansammlungen im öffentlichen Raum. Zu erheben sind Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Postleitzahl der Besucher.

Familienfeiern

Familienfeiern wie Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern, Jubiläen und anderes, die in Gaststätten oder anderen von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten stattfinden, sind nur im Familien- und Freundeskreis bis 10 Personen zulässig.

Betriebs- und Vereinsfeiern

sind mit bis zu maximal 10 Personen im öffentlichen und privaten Bereich zulässig.

Mund-Nase-Bedeckung

Die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen wird ausgeweitet. An Orten, an denen Menschen längere Zeit eng beeinander stehen, wie an Haltestellen und auf Märkten, muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.

In öffentlichen Räumen mit regelmäßigem Publikumsverkehr, in Gebäuden der öffentlichen Verwaltung und in Ladengebäuden muss ebenfalls eine Maske getragen werden. Ausnahmen gibt es wie bisher, die auf geeignete Weise nachzuweisen sind. Auch Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind davon ausgenommen.

Veranstaltungen

Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen sind erlaubt. Ausnahmen bedürfen eines neu zu bestätigenden Hygienekonzeptes.

Sperrstunden und Alkoholverbote

Von 22 bis 5 Uhr des Folgetages sind Schank- und Speisewirtschaften zu schließen. Die Ausgabe von Alkoholika und alkoholischen Getränken ist von 22 bis 5 Uhr untersagt.

Maskenpflicht in der Schule

In Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen muss eine Maske getragen werden. Im Unterricht selbst kann die Maske abgelegt werden. Jede Schule kann für Aktivitäten im Freien Ausnahmen festlegen.

Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag, den 23. Oktober in Kraft. Ein Ablaufdatum wurde vorerst nicht definiert. Das Dokument kann hier als PDF heruntergeladen werden .

Inzidenz erneut gestiegen

Nachdem gestern eine 7-Tage-Inzidenz von 50,1 ausgegeben wurde, beträgt dieser Wert in Nordsachsen aktuell 78,4. Gestern waren im Landkreis 135 Menschen positiv auf das Corona-Virus getestet worden, heute sind es 144.

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Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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